Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer §30 SGBVIII | Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) §31 SGBVIII Ziel ist es nach dem Abschluss der SPFH die Eltern in den Erziehungsaufgaben gestärkt zu hinterlassen, so dass sie diese eigenverantwortlich wahrnehmen können. Die Familien können ihren Alltag eigenständig bewältigen und die damit verbundenen Probleme lösen, die Familienmitglieder können mit Konflikten und Krisen besser umgehen, die vorhandenen Ressourcen der Familien sind erkannt und mobilisiert und das Familiensystem und das soziale Umfeld der Familie ist stabilisiert und ein tragfähiges Netz ist entstanden. | Clearing Clearing heißt übersetzt: Klärung- Suche nach Lösungen, Zielen und Ressourcen. Das Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung, die sich unter dem §27 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe einordnen lässt. In diesem Verfahren werden keine Entscheidungen getroffen, sondern es geht um die Suche nach Lösungen, Zielen und Ressourcen der Familie. Der aktuelle Zustand der Familien und jedes einzelnen werden beim Clearing festgestellt. Dabei werden familiäre Situationen und Strukturen (Rollen, Muster) gestaltet. Wir entdecken gemeinsam die Stärken und Belastungen. Auch das Erarbeiten von Themen, die es in Ihrer Familie gibt, ist für das Clearing von wesentlicher Bedeutung. Dabei ist uns wichtig, inwieweit es möglich ist, für Ihre Familie passende Lösungen zu entwickeln. Insgesamt ist das Ziel die passende Hilfe für die Familien zu erarbeiten damit ein weiteres, gemeinsames Zusammenleben gelingen kann. |